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"Freizügigkeit" im Bildschirmtext


In seiner Grundkonzeption ging das Btx-System davon aus, daß der Btx-Teilnehmer über eine Anschlußbox Zugang zum Btx-System erhält und daß diese Anschlußbox fest installiert ist.

Bei dieser Anschlußbox mit dem Namen DBT-03 handelte es sich um einen kleinen grauen Kasten, der zwischen Telephonanschlußdose und Btx-Gerät angeschlossen wurde. Die Box enthielt ein Modem für die Datenübertragung mit 1200/75 bit/s und hatte die Zugangsnummer sowie das Wahlverfahren fest eingespeichert. Der Teilnehmer mußte also nicht wissen, welche Rufnummer gewählt wurde, um die Verbindung zum Btx-System herzustellen, sondern ihm wurde von der Deutschen Bundespost die Anschlußbox komplett installiert und konfiguriert.

Außerdem enthielt die Btx-Anschlußbox eine geheime Kennung, um den Btx-Anschluß zu identifizieren. Sie war sozusagen der Ausweis des Teilnehmers (Somit war die Anschlußbox quasi eine etwas große und unhandliche Chipkarte).

Bei der Anwahl des Btx-Systems übertrug die Anschlußbox die geheime Kennung, so daß das Btx-System bereits wußte, welcher Teilnehmer sich nun anmelden würde. Auf der Anmeldeseite (sie das nachfolgende Bild) war die Teilnehmernummer bereits eingetragen. Es konnte dann noch ein Mitbenutzerzusatz (siehe Erläuterungen zur Mitbenutzerverwaltung) eingegeben werden und es mußte das persönliche (frei gewählte) Kennwort eingegeben werden.

Bekam nun der Btx-Teilnehmer A Besuch von einem anderen Btx-Teilnehmer B, der unter seiner eigenen Teilnehmernummer auf das Btx-System zugreifen und z.B. seinen Btx-Briefkasten abfragen wollte, so mußte der Btx-Teilnehmer A seinen Btx-Anschluß so einrichten, daß der Btx-Teilnehmer B seine Teilnehmernummer eintragen konnte.

Dies bezeichnete man als Anschlußfreizügigkeit. War die Anschlußfreizügigkeit eingeschaltet, so positionierte das Btx-System die Schreibmarke auf der oben dargestellten Anmeldeseite nicht auf dem Mitbenutzerzusatz, sondern auf der Teilnehmernummer, so daß dieses Eingabefeld von Teilnehmer B mit seiner eigenen Nummer überschrieben werden kann. Auch bei eingeschalteter Anschlußfreizügigkeit erkannte das Btx-System an der geheimen Kennung, die die Anschlußbox des Teilnehmers A sendet, daß es sich um den Anschluß von Teilnehmer A handelte und trug auf der oben dargestellten Anmeldeseite die Teilnehmernummer von Teilnehmer A ein. Aber diese Eintragung war dann editierbar.

Damit Teilnehmer B über den Anschluß (repräsentiert durch die Anschlußbox DBT-03) des Teilnehmers A Zugang zum Btx-System bekammt, reichte die Anschlußfreizügigkeit des Anschlusses von Teilnehmer A alleine nicht aus. Denn Teilnehmer B hatte bei sich zuhause auch eine Anschlußbox, über die er sich normalerweise in das Btx-System einwählte. Im Grundzustand gestattete das Btx-System (aus Sicherheitsgründen) jedem Teilnehmer den Zugang nur über seine eigene Anschlußbox. Damit Teilnehmer B sich trotzdem über den Anschluß von Teilnehmer A in das Btx-System einwählen konnte, mußte er vor seiner Abreise (d.h. noch von seinem eigenen Btx-Anschluß aus) diese Restriktion außer Kraft setzen.

Dies bezeichnete man als Teilnehmerfreizügigkeit. Ein Teilnehmer, dessen Teilnehmerfreizügigkeit eingeschaltet war, konnte sich über jeden beliebigen Btx-Anschluß (d.h. über jede beliebige Anschlußbox), dessen Anschlußfreizügigkeit eingeschaltet war, mit dem Btx-System verbinden und z.B. seinen Btx-Briefkasten abfragen und seine persönliche Post lesen.

Durch die Einführung von Softwarekennungen und schließlich die völlige Abwendung von der Btx-Anschlußbox DBT-03 hat die Deutsche Bundespost dieses Sicherheitssystem selbst ausgehebelt. An Stelle der fest installierten Anschlußbox, die einen Btx-Anschluß definiert, ist eine 12stellige Ziffernkombination (meist mit 3 Nullen beginnend) getreten, die Software-Anschlußkennung. Im Gegensatz zur Anschlußbox läßt sich die Softwarekennung beliebig mitnehmen. Insbesondere kann die Softwarekennung im Gegensatz zur Anschlußbox auch an mehreren Orten gleichzeitig eingesetzt werden. Würden man das hinter den Begriffen Anschlußfreizügigkeit und Teilnehmerfreizügigkeit stehende Sicherheitskonzept auch bei Nutzung des Komputers als Btx-Endgerät zielgerichtet weiterverfolgen, so müsste die Decodersoftware bei ihrer Installation die 12stellige Anschlußkennung abfragen und unveränderbar speichern, so daß fortan der Komputer die Rolle der Anschlußbox übernimmt. Teilnehmernummer, Mitbenutzerzusatz und persönliches Kennwort dürften dagegen nicht von der Decodersoftware gespeichert werden.

 



In der von der Deutschen Bundespost vertriebenen offiziellen Bedienungsanleitung zu Bildschirmtext wurden die Einstellmöglichkeiten für die Freizügigkeit von Anschluß und Teilnehmer wie folgt dargestellt (Wiedergabe des Ausschnittes aus der Bedienungsanleitung gemäß §51 UrhG):

Eingescannte Seiten der Btx-Bedienungsanleitung

Eingescannte Seiten der Btx-Bedienungsanleitung




Bei der Nutzung des Internet-Zugangs von T-Online werden die Einstellungen für Anschluß- und Teilnehmerfreizügigkeit nicht berücksichtigt. Denn bei eingeschalteter Anschlußfreizügigkeit eines fremden Anschlusses und eingeschalteter Teilnehmerfreizügigkeit des eigenen Teilnehmers sollte es eigentlich möglich sein, mit der Anschlußkennung des fremden Teilnehmers, aber der eigene Teilnehmernummer auf das Internet zuzugreifen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

In der Konzeption der verschiedenen Kennungen für Bildschirmtext war allerdings auch nie vorgesehen, daß Anschluß- und Teilnehmernummer zusammen in ein Eingabefeld eingetragen und auf dem lokalen Datenträger (Festplatte) eines Geräts abgespeichert werden sollen. Vielmehr sollte nur die zwölfstellige Anschlußkennung fest einem Gerät zugeordnet sein, während die Teilnehmernummer wahlweise portabel genutzt werden sollte.

Die gängigen Wählprogramme für Standard-Betriebssysteme (z.B. Microsoft Windows mit dem Programm "DFÜ-Netzwerk") sehen aber keine Unterscheidung zwischen einer starren Anschlußkennung und einer fallweise zu ergänzenden Teilnehmernummer vor. Somit hat offensichtlich auch T-Online in der Software seiner Internet-Zugangsknoten diese Unterscheidung nicht mehr implementiert.

 



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