|
In seiner Grundkonzeption ging das Btx-System davon
aus, daß der Btx-Teilnehmer über eine Anschlußbox
Zugang zum Btx-System erhält und daß diese Anschlußbox
fest installiert ist.
Bei dieser Anschlußbox mit dem Namen DBT-03 handelte es
sich um einen kleinen
grauen Kasten, der zwischen Telephonanschlußdose und
Btx-Gerät angeschlossen wurde. Die Box enthielt ein
Modem für die Datenübertragung mit 1200/75 bit/s und
hatte die Zugangsnummer sowie das Wahlverfahren fest
eingespeichert. Der Teilnehmer mußte also nicht wissen,
welche Rufnummer gewählt wurde, um die Verbindung
zum Btx-System herzustellen, sondern ihm wurde von
der Deutschen Bundespost die Anschlußbox komplett
installiert und konfiguriert.
Außerdem enthielt die Btx-Anschlußbox eine geheime
Kennung, um den Btx-Anschluß zu identifizieren. Sie war
sozusagen der Ausweis des Teilnehmers (Somit war die
Anschlußbox quasi eine etwas große und unhandliche Chipkarte).
Bei der Anwahl des Btx-Systems übertrug die Anschlußbox
die geheime Kennung, so daß das Btx-System bereits wußte,
welcher Teilnehmer sich nun anmelden würde. Auf der
Anmeldeseite (sie das nachfolgende Bild) war die
Teilnehmernummer bereits eingetragen. Es konnte dann noch
ein Mitbenutzerzusatz (siehe Erläuterungen zur
Mitbenutzerverwaltung) eingegeben werden und es mußte das
persönliche (frei gewählte) Kennwort eingegeben werden.
Bekam nun der Btx-Teilnehmer A Besuch von einem
anderen Btx-Teilnehmer B, der unter seiner eigenen
Teilnehmernummer auf das Btx-System zugreifen und z.B.
seinen Btx-Briefkasten abfragen wollte, so mußte der
Btx-Teilnehmer A seinen Btx-Anschluß so einrichten,
daß der Btx-Teilnehmer B seine Teilnehmernummer
eintragen konnte.
Dies bezeichnete man als Anschlußfreizügigkeit. War die
Anschlußfreizügigkeit eingeschaltet, so positionierte
das Btx-System die Schreibmarke auf der oben dargestellten
Anmeldeseite nicht auf dem Mitbenutzerzusatz, sondern
auf der Teilnehmernummer, so daß dieses Eingabefeld von
Teilnehmer B mit seiner eigenen Nummer überschrieben
werden kann. Auch bei eingeschalteter Anschlußfreizügigkeit
erkannte das Btx-System an der geheimen Kennung, die die
Anschlußbox des Teilnehmers A sendet, daß es sich um den
Anschluß von Teilnehmer A handelte und trug auf der
oben dargestellten Anmeldeseite die Teilnehmernummer
von Teilnehmer A ein. Aber diese Eintragung war dann editierbar.
Damit Teilnehmer B über den Anschluß (repräsentiert durch
die Anschlußbox DBT-03) des Teilnehmers A Zugang zum
Btx-System bekammt, reichte die Anschlußfreizügigkeit
des Anschlusses von Teilnehmer A alleine nicht aus. Denn
Teilnehmer B hatte bei sich zuhause auch eine Anschlußbox,
über die er sich normalerweise in das Btx-System einwählte.
Im Grundzustand gestattete das Btx-System (aus
Sicherheitsgründen) jedem Teilnehmer den Zugang nur
über seine eigene Anschlußbox. Damit Teilnehmer B sich
trotzdem über den Anschluß von Teilnehmer A in das
Btx-System einwählen konnte, mußte er vor seiner Abreise
(d.h. noch von seinem eigenen Btx-Anschluß aus)
diese Restriktion außer Kraft setzen.
Dies bezeichnete man als Teilnehmerfreizügigkeit. Ein
Teilnehmer, dessen Teilnehmerfreizügigkeit eingeschaltet
war, konnte sich über jeden beliebigen Btx-Anschluß (d.h.
über jede beliebige Anschlußbox), dessen
Anschlußfreizügigkeit eingeschaltet war, mit dem
Btx-System verbinden und z.B. seinen Btx-Briefkasten
abfragen und seine persönliche Post lesen.
Durch die Einführung von Softwarekennungen und schließlich
die völlige Abwendung von der Btx-Anschlußbox DBT-03 hat
die Deutsche Bundespost dieses Sicherheitssystem selbst
ausgehebelt. An Stelle der fest installierten Anschlußbox,
die einen Btx-Anschluß definiert, ist eine 12stellige
Ziffernkombination (meist mit 3 Nullen beginnend)
getreten, die Software-Anschlußkennung. Im Gegensatz zur
Anschlußbox läßt sich die Softwarekennung beliebig
mitnehmen. Insbesondere kann die Softwarekennung im
Gegensatz zur Anschlußbox auch an mehreren Orten
gleichzeitig eingesetzt werden. Würden man das hinter
den Begriffen Anschlußfreizügigkeit und
Teilnehmerfreizügigkeit stehende Sicherheitskonzept auch
bei Nutzung des Komputers als Btx-Endgerät
zielgerichtet weiterverfolgen, so müsste die
Decodersoftware bei ihrer Installation die 12stellige
Anschlußkennung abfragen und unveränderbar speichern, so
daß fortan der Komputer die Rolle der Anschlußbox
übernimmt. Teilnehmernummer, Mitbenutzerzusatz und
persönliches Kennwort dürften dagegen nicht von der
Decodersoftware gespeichert werden.
|